7 gründe für die Beteiligung von jungen Menschen

Für eigene Themen eintreten!

Junge Menschen wissen selbst am besten, welche Themen ihnen wichtig sind. Daher können sie selbst ihre Meinung zu unterschiedlichsten Themen und vor allem zu jenen, die ihre eigene Lebenswelt betreffen, formulieren. Sie sind die Experten für jugendbezogene Themen und sollten auch so anerkannt werden.

Zukunft gestalten!

Die jungen Menschen müssen oftmals mit den Entscheidungen, die über ihre Köpfe hinweg getroffen werden, leben ... oder besser: sie entscheiden selbst mit, was ihnen in Zukunft wichtig ist.

Deshalb brauchen wir mehr Strukturen, die aktive Teilhabe an der Gesellschaft fördern und gleichzeitig Möglichkeiten zur Meinungsäußerung durch unterschiedliche Formen bieten.

Wir leben Demokratie!

Kinder und Jugendliche wachsen in einer Demokratie auf. Je mehr Demokratische Erfahrungen sie machen, desto mehr lernen sie sich darin zurecht zu finden und die Zukunft mit demokratischen Werten zu leben. Je direkter sie an demokratischen Entscheidungen und Prozessen beteiligt sind, umso mehr interessieren sie sich in Zukunft, was mit ihrem Umfeld passiert.

Mehr Dialoge zwischen Jung & Alt!

Zur Gesellschaft gehören Alle Menschen! Wir möchten Austausch und Dialoge zwischen unterschiedlichen Generationen, Nationalitäten oder Religionen fördern. Eine Gesellschaft wächst aus allen Mitgliedern und somit sollen auch unterschiedliche Meinungsbilder mitbestimmen können!

Mehr Beteiligung - unabhängig von Ort und Zeit!

Durch Online Beteiligung ist es mehr Menschen möglich, sich einzumischen. So können beispielsweise Abstimmungen zu Entscheidungen im Jugendverband online durchgeführt werden. Außerdem hat jeder, egal an welchem Ort oder zu welcher Zeit, die Möglichkeit, Ideen zum Thema einzutragen. Somit können viel mehr Vorschläge aufgenommen und berücksichtigt werden!

Kinder & Jugendliche haben das Recht auf Beteiligung!

In den unterschiedlichsten Gesetzen ist das Recht auf Beteiligung von jungen Menschen festgeschrieben. Unter anderem ist es neben Entwicklungs-, Überlebens-, und Schutzrechten der Kinder ein ganzer Rechtsbereich in der UN-Kinderkonvention. Innerhalb von Deutschland wird es beispielsweise in §8 SGB VIII als wichtiges Recht von Kindern und Jugendlichen genannt. (Weitere Gesetze für Jugendbeteiligung: §80 Abs. 4 SGBVIII; Gemeindeordnungen; Baugesetzbücher oder in der Agenda 21, Umweltschutz; ...)

Für noch mehr Beteiligung!

Manchmal fühlt man sich, als würde man mit seiner Meinung, seinem Anliegen, alleine da stehen. Dem ist nicht so! Sucht euch MitstreiterInnen, diskutiert über Themen und schafft somit Wege und Formen für mehr aktive Beteiligung der jungen Menschen in unserer Gesellschaft! Wir bestimmen wer wir sein möchten!